Diese AGB treten bei jeder Anmeldung in Kraft. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fahrschule Renner.
Gewährleistung
Die ausbildenden Fahrlehrer sind staatlich geprüft und im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht. Die Ausbildung wird nach den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchgeführt.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechungen inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Andernfalls muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dabei benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers.
Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Voraus mündlich oder telefonisch abgemeldet werden. WhatsApp, SMS, E-Mails oder Mitteilungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt. Bei Verspätungen ist die Fahrschule Renner umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde die Fahrschule über die Verspätung nicht informiert, ist sie nach einer Wartezeit von maximal 15 Minuten nicht verpflichtet, länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet. Bei Verspätung seitens Fahrlehrer wird die Zeit selbstverständlich nachgeholt. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt. Bei Krankheit, wenn ein Arztzeugnis vorliegt wird die Lektion nicht verrechnet.
Kleidung
Die Fahrschüler sind verpflichtet an den Lektionen geeignetes Schuhwerk sowie geeignete Kleidung zu tragen (keine Flip-Flops, Absatzschuhe, Bergschuhe, schmutzige Arbeitskleidung).
Bei ungeeigneter Kleidung/ungeeignetem Schuhwerk liegt es im Ermessen der Fahrschule, die Lektion abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung/ Rückerstattung der Lektion.
Bussen
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Alkohol, Medikamente und Drogen
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Renner vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die gebotene Leistung und der Lektionstarif vermindern sich deswegen nicht.
Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Renner bei AXA oder Zürich versichert. Ein einmaliger Unkostenbeitrag von Fr. 100.- wird spätestens vor der zweiten Fahrstunde erhoben. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.
Zahlungsbedingungen
Einzel-/Doppellektionen sind bar oder mit Twint vor der Fahrstunde zu bezahlen. Abonnemente sind ebenfalls bar oder per EZ-Schein im Voraus zu begleichen. Kredit wird höchstens in der Höhe von zwei Fahrlektionen akzeptiert. Weitere Fahrstunden werden erst nach Erhalt des ausstehenden Betrages wieder erteilt.
Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Firmensitz der Fahrschule Renner.
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